Das kostenpflichtige Wärmepumpenkonzept besteht aus zwei Komponenten.
1. Raumweise Heizlastberechnung und Berechnung des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B)
Wir nehmen vor Ort die Daten aller Räume, Fenster-, Dach- und Heizflächen auf. Daraus berechnen wir den Gesamtheizbedarf Ihrer Immobilie, wodurch wir die optimale Wärmepumpe für Sie auswählen können. Zudem prüfen wir bei Heizkörpern je Raum, ob diese bei einer verringerten Vorlauftemperatur ausreichen, um den Raum weiter wie gewohnt zu beheizen oder ob einzelne Heizkörper ausgetauscht werden sollten. Abschließend berechnen wir den hydraulischen Abgleich, welcher bei einer Förderung über die KFW zwingend vorgeschrieben ist.
2. Konzepterstellungen für die Wärmepumpe sowie Antragstellung bei der KFW und Ihrem Netzbetreiber
Innerhalb der Konzepterstellung wählen wir mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Wärmepumpe aus, geben Ihnen wichtige Kennzahlen für Ihre Wärmepumpe an die Hand und finden den richtigen Aufstellungsort heraus. Anschließend erstellen wir ein Festpreisangebot für die geplante Maßnahme. Möchten Sie das Projekt dann umsetzen, erstellen wir das sog. BzA und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel. Zudem stellen wir die notwendigen Anträge bei Ihrem Stromnetzbetreiber.
Sollten Sie bereits eine raumweise Heizlastberechnung (z. B. von einem Energieberater) haben, entfallen die Kosten für die Erstellung dieser Berechnung. Bei Umsetzung der Wärmepumpe werden die Kosten für Konzepterstellung und Heizlastberechnung mit Ihrem persönlichen Fördersatz mit gefördert.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine Wärmepumpe einbauen möchten und ein Festpreisangebot erhalten möchten, ist das kostenpflichtige Wärmepumpenkonzept der schnellste und sicherste Weg zu Ihrer effizient geplanten Wärmepumpe.