Viele Wärmepumpenkunden fragen sich, ob sich ein Wärmepumpentarif für die eigenen Wärmepumpe lohnt. Wie so häufig, ist diese Frage leider nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern muss individuell für jede Wärmepumpe, bzw. jedes Wärmepumpensystem beurteilt werden. Zu beachten ist außerdem, dass laut §14a EnWG seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb genommene Wärmepumpen mit einer Nennleistungsaufnahme ab 4,2 kW (inkl. Heizstab) zur Teilnahme an der netzorientiert oder präventiven Steuerung (Dimmung) durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet sind. Für die Netzentgelt-Reduzierung stehen zwei Varianten zur Verfügung: Ein einheitlich berechneter netzbetreiberindividueller pauschaler Betrag (Modul 1) oder Modul 2 mit einer Reduzierung des Netzentgelt um 60 %. Für Modul 2 muss die SteuVE grundsätzlich über einen eigenen Zähler betrieben werden.
Modul 1 (pauschale Netzentgeldreduzierung): Bei der Anmeldung einer Wärmepumpe wird ohne weitere angeban zunächst automatisch das Modul 1 bei Ihrem Netzbetreiber ausgewählt. Hierbei wird eine vom Verbrauch unabhängige, pauschale Entlastung auf das Netzentgelt des örtlichen Netzbetreibers gewährt. Dieses soll Bundesweit zwischen 110 - 190 € Brutto liegen. Für das Modul 2 ist kein seperater Stromzähler notwendig.
Für die Verwendung des sogenannten Wärmepumpenstroms wird ein separater Stromzähler benötigt, damit Ihr Stromanbieter für diesen Strom einen geringeren Arbeitspreis berechnen kann. Die Installation eines zweiten Stromzählers kann von wenigen hundert Euro bis mehreren Tausend Euro kosten, je nachdem, ob ein neuer Zählerschrank installiert werden muss, oder der zweite Zähler noch in den vorhandenen Zählerschrank passt. Zudem ist zu beachten, dass durch den zweiten Stromzähler zusätzliche Zählergebühren entstehen.
Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung): Für die Verwendung des sogenannten Modul 2 wird ein separater Stromzähler benötigt, damit Ihr Stromanbieter für diesen Strom einen geringeren Arbeitspreis berechnen kann. Die Installation eines zweiten Stromzählers kann von wenigen hundert Euro bis mehreren Tausend Euro kosten, je nachdem, ob ein neuer Zählerschrank installiert werden muss, oder der zweite Zähler noch in den vorhandenen Zählerschrank passt. Zudem ist zu beachten, dass durch den zweiten Stromzähler zusätzliche Zählergebühren entstehen. Die Entlastung auf das Netzentgeld des Arbeitspreises soll 60 % betragen. Wichtig: Hiermit ist nicht gemeint, dass Ihr Arbeitspreis ingesamt um 60 % reduziert wird. Vielmehr ist ein Teil des Arbeitspreises durch das Netzentgeld festgelegt und dieses soll um 60 % reduziert werden. Eine Beispielrechnung der Stadtwerke Freising zeigt z. B. das der Strompreis mit einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde von 36,38 Cent/kWh für Haushaltsstrom zu 7,78 cent aus Netzentgelt besteht. Auf diese erfolgt eine Reduzierung von 60 %, also 5,6 cent pro kWh. Somit läge der Arbeitspreis in Modul 2 bei 30,78 cent pro kWh.
Hinweis: Aktuell (Juni 2024) ist ein Wechsel in das Modul 2 bei vielen Netzbetreibern noch nicht möglich, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht geschaffen wurden. Nichtsdestotrotz können Sie bei vielen Stromanbietern sogenante Wärmepumpentarife beziehen, bei welchen teilweise größere Ersparnisse möglich sind, als die angekündigten 60 % reduzierung auf die Netzentgelte im Arbeitspreis.
Beispielrechnung Wärmepumpenstrom:
28 cent für Haushaltsstrom zu 20 cent für Wärmepumpenstrom, 144 € Grundpreis und 4.000 kWh/a Heizstromverbrauch.
(0,28 - 0,20) * 4.000 - 144 € = jährliche Ersparnis von 176 €
Zusammenfassung:
Bei Immobilien mit sehr hohem Heizstromverbrauch und / oder bei geringen Zusatzinvestitionen für die Installation eines zusätzlichen Stromzählers, kann das Modul 2, bzw. ein Wärmepumpentarif sinnvoll sein. Bei kleinen Einfamilienhäusern, bzw. energieeffizienten Haushalten lohnt sich ein Wärmepumpentraif bzw das Modul 2 häufig nicht. Insb. wenn Sie eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren lohnt sich der Wärmepumpenstrom i. d. R. nicht, da Sie ohnehin versuchen möglichst wenig Strom vom Netz zu beziehen.