Am 01. Januar ist die Neuauflage des Gebäude-Energie-Gesetzes in Kraft getreten. Das Gebäude-Energie-Gesetz hat dabei das zeitgleich in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz überschattet, schließlich richtet sich das Wärmeplanungsgesetz nicht direkt an die Bürger, sondern an die Länder und Kommunen Deutschlands. Es schreibt vor, dass die Kommunen und Gemeinden alle energetischen Potenziale erfassen, analysieren und auswerten müssen. Das Ziel ist eine umweltschonendere Wärmeversorgung der Haushalte.
In Remscheid gibt es bislang nur etwa 4km Fernwärmeleitungen, denn der felsige Untergrund und die vielen Steigungen verhindern ein effektives großflächiges Fernwärmenetz. Bei der Erfassung der Potenziale fokussiert sich die Stadt Remscheid demnach eher auf industrielle Abwärme und kleine Geothermiekraftwerke, welche größere Siedlungen mit Wärme versorgen könnten. Geschätzt wird, dass etwa 20 bis 30% aller Haushalte mit Abwärme aus der Industrie versorgt werden könnten. Die größte Herausforderung ist für Remscheid aber der Häuserstand: in Remscheid gibt es viele alte Gebäude, welche umfassend saniert werden müssten, bevor Investitionen in die Wärmeversorgung getätigt werden können. Die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist für Dezember 2024 angesetzt, dann können die Anwohner Remscheids einsehen, ob und für welche Wärmeversorgung Ihr Grundstück in Frage kommt. Anschließend folgt die Planungsperiode, in der die möglichen Konzepte vorgestellt werden.
Wenn Sie Ihre Heizung tauschen lassen, bevor Remscheid die kommunale Wärmeplanung fertig stellt, dann können Sie Ihre neue Heizungsanlage frei auswählen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass Ihre neue Heizung den gestaffelten Erhöhungen des Mindestanteils der erneuerbaren Energien, welche durch das Gebäude-Energie-Gesetz geregelt werden, folgen kann.
Tauschen Sie Ihre Heizung erst nach der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung, müssen Sie bereits beim Tausch der Heiung sicherstellen, dass diese den Mindestanteil von 65% erneuerbaren Energien einhält. Es sei denn, Ihr Gebäude wird in ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eingeplant.
Die Installation einer Wärmepumpe wird pauschal als 100% erneuerbare Energie gewertet. Durch den Einbau eines Wärmepumpensystems als Hybridlösung können Sie Ihre alte Heizung weiterhin benutzen, solange die Wärmepumpe mindestens 65% des Wärmebedarfs deckt.