Am 01. Januar 2024 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt den Kommunen und Gemeinden die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung vor. Welche Anforderungen des GEG für Sie gelten ist abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Der Stichtag für die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist für Wülfrath am 30. Juni 2028.
Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Phasen. Die erste ist die Bestandsanalyse, in welcher der aktuelle Wärmebedarf und die bestehenden Versorgungsnetze erfasst werden. In der zweiten Phase, der Potentialanalyse, werden neue Möglichkeiten gesucht, um die Wärmeversorgung zuverlässig, umweltschonend und günstig für den Verbraucher bereit zu stellen. In der nächsten Phase werden die Gebiete in Zonen eingeteilt. In Wülfrath werden momentan Geothermie-Potentiale erfasst. Diese Potentiale könnten Wärmenetze zentral versorgen. Gebäude, die an kein Wärmenetz angeschlossen werden können, könnten mit Wärmepumpen dezentral versorgt werden. Die letzte Phase beschäftigt sich mit Maßnahmen, die zur Erfüllung der aufgestellten Strategien, angewendet werden können.
Wenn Sie Ihre Heizung tauschen wollen, bevor die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen und eingereicht wurde, können Sie Ihre neue Heizung frei wählen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Ihre neue Heizung die späteren Anstiege des GEG einhalten kann, da Ihnen sonst die Stilllegung Ihrer Heizungsanlage droht.
Wenn Sie Ihre Heizung nach der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung tauschen wollen, dann gelten für Ihre neue Heizung direkt die Anforderungen des GEG (Mindestanteil erneuerbarer Energien von 65%), es sei denn, Ihr Gebäude ist im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eingeplant worden. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Anschluss an das jeweilige Netz eine beliebige Heizung betreiben.
Wärmepumpen gelten pauschal als 100% von erneuerbaren Energien betrieben, weswegen sich hybride Wärmepumpensysteme in Kombination mit alten Heizungen besonders auszahlen können. Hierbei müssen Sie nur beachten, dass Ihre Wärmepumpe Ihren Wärmebedarf zu mindestens 65% abdeckt.